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Ihre aktuelle Ausgabe: 07/2008


Start 1. Juli 2008: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Nach der Reform ist vor der Reform

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) ist nicht der große Wurf  und sollte dennoch nicht unterschätzt werden. Es enthält eine Reihe ambitionierter Bausteine und wird den Beteiligten eine Menge Arbeit machen.

Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) mussten die großen Fragen der nachhaltigen Sicherung bei Pflegebedürftigkeit außen vor bleiben. Die Frage eines neuen Pflege- und Pflegebedürftigkeitsbegriffes wird gesondert bearbeitet. Die heikle Frage der Finanzierung der Pflegesicherung wird Wahlkampfthema 2009. Auch die Frage nach der Einführung neuer Leistungsformen (Budgets) ist Gegenstand eines nächsten Reformschrittes, der in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten ist, wohl nicht vor 2011. Selbstverständlich wäre es besser und ökonomischer gewesen, alle Reformschritte miteinander zu verbinden. So wird die Halbwertzeit des PfWG in einigen Regelungsbereichen begrenzt sein. Die Bundesregierung konnte gleichwohl mit dem PfWG Handlungsfähigkeit in einem öffentlich bedeutenden Politikfeld dokumentieren. Es bleibt zu hoffen, dass das PfWG nicht das gleiche Schicksal wie das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz teilt, im Wesentlichen nur symbolisch Handlungsfähigkeit zu dokumentieren.

Autor: Prof. Dr. Thomas Klie


Vergütungsverhandlungen
Konsequenzen für die Pflegesätze

Welche Konsequenzen hat die Reform für die Vergütungsverhandlungen? In der Praxis hat die Gesetzesänderung auf jeden Fall Auswirkungen auf das Leistungsangebot der Einrichtungen und deren Finanzierungsmöglichkeiten.

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) ist beschlossen, und die damit vom Gesetzgeber verfolgten Intentionen lassen sich anhand der Gesetzesbegründung nachlesen. Für die Praxis ist jedoch entscheidend, welche konkreten Auswirkungen die Gesetzesänderungen für das Leistungsangebot der Pflegeeinrichtungen und dessen Finanzierung haben. Im Einzelnen wird aufzuzeigen sein, wo es durch neue Vergütungsstrukturen und durch zusätzliche oder gänzlich veränderte Leistungsangebote zwingend zu neuen Vergütungsverhandlungen kommen muss. Dabei soll auch darauf eingegangen werden, welche Möglichkeiten der Durchsetzung der veränderten Vergütung bzw. der Refinanzierung veränderter Angebote gegenüber den Kostenträgern in den Verhandlungen bestehen. Wo es bereits erkennbar ist, wird auch auf die Wechselbeziehungen zu den neuen, heimrechtlichen Regelungen der Länder hingewiesen.

Autor: Anja Möwisch, Corinne Ruser, Dr. Matthias v. Schwanenflügel


Betreuungsassistenz
Auf ritualisierte Angebote setzen

Zusätzliche Betreuungsassistenten sollen die Lebensqualität von demenzkranken Bewohnern verbessern. Im Tageszentrum Wetzlar hat man mit ritualisierten Angeboten besonders gute Erfahrungen gemacht.

Die angemessene Betreuung demenzkranker Bewohner ist zentrales Thema in Heimen und es ist erwiesen, wie wichtig ein durchgehendes tagesstrukturierendes Angebot für diesen Personenkreis ist. Auf die Frage, wer in den Einrichtungen ein solches Angebot mit welchen Inhalten und mit welcher Finanzierung durchführen soll, antwortet die Bundesregierung mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: die Betreuungsassistenten. Die Vorgaben des Gesetzgebers: Betreuungsassistenten sind zusätzliche Betreuungskräfte, die demenzkranke Bewohner zusätzlich zur normalen Pflege betreuen und aktivieren, z. B. durch Spazierengehen, Kochen, Malen und Singen. Eine Anrechnung der Betreuungsassistenten auf das vorhandene Personal ist nicht zulässig. Sie müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Geeignete Arbeitslose werden durch ein Qualifizierungsprogramm auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Aufgrund der Erfahrungen, die die Alzheimer Gesellschaft Mittelhessen e. V. in ihrem Tageszentrum für Alzheimer Kranke in Wetzlar gemacht hat, ist dieses Konzept zu begrüßen.

Autor: Bettina Rath


 

 

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