 | Ambulante Dienste |
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Neues Recht für Pflegedienst-Kapitalgesellschaften:
Der Verstoß gegen Offenlegungspflichten kann ab 2008 teuer werden
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Viele ambulante Pflegedienste werden in Form einer Kapitalgesellschaft geführt, z. B. einer GmbH. Jetzt gibt es wichtige Änderungen bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse, deren Nichtbeachtung teuer werden kann. So sollen alle Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2005 begonnen haben, nunmehr ausschließlich beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden ? vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
Für die Einreichung wird eine Gebühr erhoben, die man auf der Internetseite des Bundesanzeigers https://www.ebundesanzeiger.de/ eingesehen werden kann. Für eine Übergangszeit bis 2009 kann man die Unterlagen auch noch auf Papier einreichen. Steuerberater empfehlen, die Offenlegungspflicht zu befolgen und eine "verkürzte Fassung von Bilanz und Anhang" offenzulegen.
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Woche: 10/2008
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HKP-Vergütungen in Nordrhein-Westfalen: bad einigt sich mit Krankenkassen auf neue Traifstruktur
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Der Bundesverband ambulanter Dienste und stationärer Einrichtungen (bad) hat sich für die Mitglieder in Nordrhein-Westfalen auf eine neue Tarifstruktur in der Häuslichen Krankenpflege verständigt. Die Pflegedienste erhalten ab 1. April 2008 nach einem vierstufigen Leistungsgruppen-Modell folgende Vergütungen:
8,76 Euro für Leistungen nach Leistungsgruppe 1
9,12 Euro für Leistungsgruppe 2
11,73 Euro für Leistungsgruppe 3
15,50 Euro für leistungsgruppe 4
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Woche: 10/2008
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Persönliche Pflegebudget: Erprobung des Modells in Neuwied endet am 30. April 2008
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Im Kreis Neuwied endet am 30. April 2008 die Erprobungsphase des Modells "Pflegebudget". Schon jetzt steht fest: Das Pflegebudget wird nicht als eigenständige Option neben den Sachleistungen und dem Pflegegeld eingeführt.
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Woche: 10/1008
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Pflegedienst geht in die Offensive: Erster Pflegestützpunkt aus Eigenmitteln
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Die Diskussion um die Pflegestützpunkte sind in Deutschland noch in vollem Gang, ein Modellprojekt wurde kurzfristig ins Leben gerufen, da handelt der Inhaber des Kranken- und Pflegedienstes Humanitas bereits: Seit Januar 2008 bietet er seinen Kunden im Hochschwarzwald durch den "Pflegestützpunkt-Regional" Beratungs- und Koordinierungsleistungen an.
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Woche: 09/2008
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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Die neue Richtlinie tritt in Kraft
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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Richtlinie für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung zugestimmt. Allerdings sind mit der Zustimmung Auflagen verbunden.
Nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie sind die danach abzuschließenden Rahmenverträge nach § 132d SGB V für die Leistungserbringer in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung maßgeblich. Sie formulieren die Details der neuen Leistungen und auch die Rolle der ambulanten Pflegedienste sowie die Abrechnungsmodalitäten.
Nähere Informationen zur Richtlinie mit Beschlusstext und Begründung erhalten Sie im Internet.
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Woche: 09/2008
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Lotsendienst für Senioren läuft ab Januar 2008
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Gemeinde und Sozialstation führen Case Management ein.
Die Gemeinden Altenholz und Flintbeck in Schleswig-Holstein führen jetzt ein Case Management-System gemeinsam mit einer DRK-Sozialstation ein. Der Case Manager ist hier "Lotse für Senioren".
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Woche: 50/2007
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Bundesarbeitsgemeinschaft zu Schiedsspruch in Brandenburg: "Bis zu 40 Prozent weniger Vergütung"
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Ein Schiedsspruch in Brandenburg zur Vergütung Häuslicher Krankenpflege ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege (B.A.H.) auf den Plan. "Der Schiedsspruch lässt ambulante Pflegedienste resignieren", sagt B.A.H.-Geschäftsführer Frank Twardowsky.
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Woche: 50/2007
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