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| Unzulässige Anforderungen
| | Rechtsprechung: Voraussetzungen der Pflegekassen für die Anerkennung als verantwortliche Pflegekraft greifen nicht |
| Richtig schätzen
| | Arbeitsrecht: Privat oder gesetzlich versichert es gibt zwei
Entgeltgrenzen |
| Vertrauliche Daten
| | Rechtsprechung: Kein Einsichtsrecht für Kassen in
Pflegedokumentationen |
| Leistungspflicht der Krankenkassen
| | Besteht kein medizinischer Grund, dass die verordneten Medikamente zusammen mit einer Mahlzeit eingenommen werden, so fällt die Medikamentengabe als unzweifelhafte Maßnahme der Behandlungspflege in die Leistungspflicht der Krankenkassen. |
| Kein Anspruch auf Häusliche Pflege
| | Neben der Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung besteht auch für Abwesenheitstage kein Anspruch auf Häusliche Pflegehilfe nach § 36 SGB XI. |
| Kein Anspruch auf Vergütung
| | Ein Krankenpflegeunternehmen kann, wenn es ärztlich verordnete Häusliche Krankenpflege abweichend von der Genehmigung der Krankenkasse erbringt, seinen Vergütungsanspruch nicht darauf stützen, dass die ärztliche Verordnung bindend oder die Leistungsverweigerung rechtswidrig gewesen sei. |
| Keine strengeren Voraussetzungen
| | Durch die Qualitätsvereinbarungen nach § 80 SGB XI dürfen keine strengeren Voraussetzungen als in § 71 Abs. 3 Satz 1 SGB XI für die Übernahme der Tätigkeit als verantwortliche Pflegekraft in einem Pflegedienst aufgestellt werden. |
| Prothese nur bei Grundbedürfnis
| | Da eine Schwimmprothese nicht erforderlich ist, um die durch eine Unterschenkelamputation entstandene Behinderung auszugleichen, handelt es sich nicht um ein von der Krankenkasse nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu stellendes Hilfsmittel. |
| Kein Anspruch auf Echtfarben
| | Ist ein sehbehinderter Versicherter von der Krankenkasse bereits mit einem Schwarzweiß-Bildschirmlesegerät ausgestattet, so besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät mit Echtfarben. |
| Kostenübernahme für Kinderbett
| | Die Krankenkasse hat die Kosten für ein Pflegebett zu übernehmen, auch wenn dieses mit 120 Zentimetern Breite die Maße eines üblichen Pflegebettes überschreitet. |
| Anspruch gegen die Krankenkasse
| | Ein blinder Versicherter hat Anspruch auf Ausrüstung des PC mit einer Braillezeile, wenn zum Beispiel das Lesen der Tageszeitung mittels des vorhandenen Lese-Sprech-Geräts umständlich und nur mit einer Hilfsperson möglich ist. |
| Abhängig vom Arbeitgeber
| | Nicht selbstständig beschäftigt ist derjenige, der von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist, also in den Betrieb eingegliedert ist und einem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. |
| Rettungsassistentin keine Pflegekraft
| | Der Abschluss eines Vertrages über die Leistung umfassender Häuslicher Krankenpflege darf von der Krankenkasse davon abhängig gemacht werden, ob der Leistungserbringer eine staatlich anerkannte Ausbildung für einen Pflegeberuf absolviert hat. |
| Eigener Dienst der Krankenkasse
| | Die Satzungsbestimmung einer gesetzlichen Krankenkasse über ein Modellvorhaben, wonach die Versicherten Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nur durch einen von der Krankenkasse selbst betriebenen Pflegedienst in Anspruch nehmen können, ist nicht genehmigungsfähig. |
| Heilmethoden
| | Private Krankenversicherungen haben bei der Behandlung unheilbarer Krankheiten gleichermaßen die Kosten für schul- und alternativmedizinische Methoden und Arzneimittel zu übernehmen. |
| Verweisung auf Sozialhilfe
| | Nach der Neuregelung des vorläufigen Rechtsschutzes im Sozialgerichtsgesetz (SGG) gibt es - zumindest soweit es nicht um Leistungen zum Lebensunterhalt geht - keine Grundlage mehr dafür, Antragsteller auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu verweisen. |
| Kein Anspruch auf elektrischen Sessel
| | Bei einem elektrisch verstellbaren Sessel handelt es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, so dass er nicht als Hilfsmittel der Pflegeversicherung qualifiziert werden kann. |
| Pflege durch Angehörige
| | Für den Ausfall der Arbeitskraft im eigenen Haushalt hat eine private Pflegeperson keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich. |
| Waschlappen kein Pflegehilfsmittel
| | Pflegebedürftige haben keinen Anspruch gegen die Pflegekasse auf die Versorgung mit feuchten Einmalwaschlappen und feuchtem Toilettenpapier, da es sich hierbei um allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens handelt. |
| Anspruch auf Zweitrollstuhl
| | Bei vollständiger Bewegungsunfähigkeit besteht ein Anspruch des Versicherten auch auf Ausstattung eines Zweitrollstuhls mit einem funktionsfähigen Elektroantrieb beziehungsweise der dafür notwendigen Steuerung. |
| Verantwortliche Pflegekraft
| | Die Bestimmung der Gemeinsamen Grundsätzen zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI, wonach eine Pflegefachkräfte innerhalb von fünf Jahren mindestens ein Jahr im ambulanten Bereich gearbeitet haben muss, bevor sie in einem Pflegedienst verantwortliche Pflegekraft werden kann, ist unbeachtlich, weil sie gegen höherrangiges Recht nach § 71 Abs. 3 SGB XI verstößt. |
| Außerordentliche Kündigung
| | Nur wenn häufige Unpünktlichkeit den Grad einer beharrlichen Arbeitsverweigerung erreicht und es trotz Abmahnung zu erneuten Verstößen kommt, kann dieses Verhalten einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. |
| Geld statt Sachleistungen
| | Krankenkassen, die ihren Mitgliedern die Inanspruchnahme von Geldleistungen statt Sachleistungen bei der Häuslichen Krankenpflege anbieten, handeln rechtswidrig. |
| Leistungspflicht der Krankenkasse
| | Für Leistungen der Behandlungspflege besteht dann kein Vergütungsanspruch, wenn diese ein Krankenpflegeunternehmen ohne Genehmigung der Krankenkasse des Versicherten durchführt. |
| Gewährung von Behandlungspflege
| | Ist ein Versicherter gesundheitsbedingt nicht in der Lage, die hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherzustellen, steht dem eigenverantwortlichen Einsatz von Hilfskräften im Sinne von § 37 Abs. 3 SGB V nichts entgegen. |
| Vertragskündigung belastet
| | Da die Kündigung eines Versorgungsvertrages als belastender Verwaltungsakt anzusehen ist, bedarf es der vorherigen Anhörung nach § 24 SGB X. |
| Aufsicht bei Esszwang
| | Die Beaufsichtigung zur Verhinderung einer übermäßigen Nahrungsaufnahme zählt nicht zur Grundpflege. |
| Anspruch auf Haushaltshilfe
| | Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Haushaltshilfe gemäß § 38 Abs. 1 SGB V besteht nicht bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus. |
| Hilfe für Katalog-Verrichtungen
| | Eine Berücksichtigung krankheitsspezifischer Hilfeleistungen als Hilfen bei Verrichtungen der Grundpflege kommt nur dann in Betracht, wenn diese Bestandteil der Hilfe für die so genannten Katalog-Verrichtungen sind oder im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Hilfe erforderlich waren. |
| Kein Anspruch auf neue Prothese
| | Krankenkassen haben nur solche Hilfsmittel vorzuhalten, die die Auswirkung der Behinderung bei den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens beseitigen oder mildern.
Zu den Grundbedürfnissen zählen unter anderem Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme und die elementare Körperpflege.
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| Voraussetzungen für einen Haushalt
| | Um von einem "Haushalt" i.S.v. § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB V sprechen zu können, muss der Pflegebedürftige über eine eigene Kochmöglichkeit verfügen, eine eigene Nasszelle besitzen, sowie die Möglichkeit zur selbstständigen Wäscheversorgung und Zimmereinrichtung haben. |
| Unterhalt für betreute Kinder
| | Wenn Eltern, deren Kind ambulant betreut wird, für dessen Lebensunterhalt aufzukommen habe, verstößt dies nicht gegen Art. 3 GG - obwohl Eltern von Kindern, die in Heimen betreut werden, nicht unterhaltspflichtig sind. |
| Umbau eines PKW
| | Der behindertengerechte Umbau eines PKW erfüllt die Voraussetzungen des § 33 SGB V, wenn der betroffene Schüler zur Befriedigung des Grundbedürfnisses "Schulbesuch" auf die Nutzung des umgebauten PKW angewiesen ist. |
| Doch Anspruch auf Pflegegeld
| | Bleibt der Hilfesuchende bei der Geltendmachung von Pflegegeld untätig, weil ihm durch den Sozialhilfeträger eine falsche Rechtsauskunft erteilt wird, ist der Anspruch nicht ausgeschlossen. |
| Einstufung als Härtefall
| | Bei der Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Härtefall steht der Pflegekasse kein Ermessen zu. |
| Keine Häusliche Krankenpflege
| | Bei dauernder Pflegebedürftigkeit umfasst der Anspruch auf § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB V nicht die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. |
| Angehörige als Pflegepersonen
| | Es liegt kein Verstoß gegen Art. 3 (1) des Grundgesetzes vor, wenn Pflegebedürftige, die durch nahe stehende Personen versorgt werden, im Vergleich zu Pflegebedürftigen benachteiligt werden, die durch beruflich pflegende Personen versorgt werden. |
| Ungleichheit der Vergütung
| | Private Pflegedienstbetreiber haben gegenüber den Krankenkassen einen Anspruch auf
Abschluss von Vergütungsvereinbarungen, in denen einzelne Vergütungssätze vereinbart werden. Diese Vergütungen dürfen die mit den Sozialstationen der freien Wohlfahrtsverbände vereinbarten Sätze um nicht mehr als zehn Prozent unterschreiten. |
| Anspruch auf Kindergeld
| | Bei stationärer Betreuung eines Kindes hat der Sozialhilfeträger keinen Anspruch auf das gewährte Kindergeld. |
| Kostenübernahme neuer Behandlung
| | Die Krankenkassen sind zur Übernahme der Kosten einer neuen Behandlungsmethode nur dann verpflichtet, wenn eine Empfehlung des Bundessausschusses der Ärzte und Krankenkassen vorliegt. |
| Häusliche Krankenpflege
| | Ein eigener Haushalt im Sinne von § 37 SGB V kann auch dann angenommen werden, wenn eine Nasszelle mit WC innerhalb des ausschließlichen Wohnbereichs nicht vorhanden ist. |
| Zuschüsse bei einem Neubau
| | Ein Zuschuss nach § 40 Abs. 4 S 1 SGB XI kommt auch beim behindertengerechten Neubau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in Betracht, der einen Umzug und somit das
Verlassen der bisherigen häuslichen Umgebung voraussetzt.
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| Zuschuss für Sicherungstüren
| | Der Einbau von Sicherungstüren, die bei Demenzpatienten ein eigenständiges Verlassen der Wohnung verhindern sollen, kann nach § 40 Abs. 4 SGB XI von den Pflegekassen eine zu bezuschussende Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sein. |
| Pflege rund um die Uhr
| | Ein Pflegebedarf "rund um die Uhr, auch nachts" ist gegeben, wenn grundsätzlich jede Nacht, also zwischen 22 Uhr und sechs Uhr, Hilfeleistung für zumindest eine der in § 14 IV Nr. 13 SGB XI aufgeführten Verrichtungen objektiv erforderlich ist.
Bundessozialgericht
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| Kein konkretes Rechtsverhältnis
| | Zwischen einem ambulanten Pflegedienst und dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen besteht kein konkretes Rechtsverhältnis im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG. |
| Anrechnung des Pflegegeldes
| | Dem Übergang des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers
aus § 3 Nr. 1 PflVG auf den Sozialversicherungsträger kann
das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X entgegenstehen. Somit sind Leistungen der Pflegeversicherung nicht auf den Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung anzurechnen.
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| Reduzierung des Pflegegeldes
| | Ist ein Pflegebedürftiger vollstationär in einer Einrichtung der Behindertenhilfe untergebracht, so ist für die Tage einer Pflege im elterlichen Haushalt lediglich anteilig Pflegegeld zu zahlen. |
| Klägerin muss in die Spätschicht
| | Eine betriebliche Übung kann auch bei der Ausübung des Direktionsrechts eine Rolle spielen. Entscheidend sind jedoch eventuelle Formvorschriften |
| Nachuntersuchung verweigert
| | Ein Leistungsberechtigter kann ohne Rechtsnachteile seine Einwilligung zu einer Nachuntersuchung gemäß § 18 SGB XI verweigern, wenn die Untersuchung zur Entscheidung über den Leistungsbezug nicht erforderlich ist. |
| Kein Notebook für Sehbehinderten
| | Die Leistungspflicht der Krankenkasse umfasst nicht die Ausstattung eines Behinderten mit einem Notebook einschließlich behindertengerechter Software.
Bundessozialgericht,
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| Kasse muss zahlen
| | Wird ein pflegebedürftiger Versicherter auf einen möglichst preisgünstigen Pflegedienst verwiesen, liegt ein Verstoß gegen § 37 Abs. 4 SGB V vor, wenn nicht sichergestellt ist, dass hierdurch den besonderen persönlichen Verhältnissen des Versicherten Rechnung getragen wird. |
| Pfleger dürfen erben
| | Das Testierverbot des § 14 Abs. 5 HeimG ist im Bereich der ambulanten Pflege nicht anwendbar. |
| Sprechanlage wird finanziert
| | Der Einbau einer Gegensprechanlage mit behinderungsgerechter Anpassung kann eine geeignete sowie erforderliche und daher zuschussfähige Maßnahme im Sinne des § 40 Abs. 4 SGB XI sein. |
| Ernährung bei der Grundpflege
| | Ist ein Pflegebedürftiger bei den Mahlzeiten durchgängig zu beaufsichtigen und anzuleiten, handelt es sich nicht mehr um ein reines Anhalten zum Essen. |
| Verpflichtung zum Wohnungswechsel
| | Die Senkung unangemessen hoher Unterkunftskosten durch einen Umzug im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 2 RegelsatzVO ist zumutbar. Der Einwand - die Wohnung bereits 30 Jahre zu bewohnen - reicht nicht aus. |
| Anhörung des Pflegebedürftigen
| | Ein Herabsetzungsbescheid der Pflegekasse, der ohne vorherige Anhörung des Pflegebedürftigen ergangen ist, ist nach § 42 Abs. 2 SGB X nichtig. |
| Keine Verpflichtung zum Umzug
| | Mit der grundgesetzlich garantierten Würde des Menschen ist es nicht vereinbar, einen alten Menschen allein aus finanziellen Gründen und gegen seinen Willen dazu zu verpflichten, in ein Pflegeheim zu ziehen, wenn er mit ambulanter Pflege zu Hause ausreichend versorgt werden kann. |
| Ausschluss von der Pflegeversicherung
| | Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, wenn weder gesetzlich noch privat krankenversicherte Personen vom Zugang zur gesetzlichen und als Volksversicherung angelegten Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. |
| Pflegegeld für Grenzgänger
| | Wird der Anspruch auf Leistung von Pflegegeld davon abhängig gemacht, dass der Pflegebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, verstößt dies gegen Art.19 I der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. |
| Häusliche Krankenpflege
| | Ein Anspruch auf Häusliche Krankenpflege besteht auch, wenn die verordneten Maßnahmen von nicht ausgebildeten Pflegepersonen durchgeführt werden können. |
| Nächtlicher Hilfebedarf umstritten
| | Ein nächtlicher Hilfebedarf liegt nicht vor, wenn der betroffene Pflegebedürftige ohne pflegerische Defizite auf ein Zubettgehen vor 22 Uhr umgestellt werden kann. |
| Pflegekräfte erben
| | Pflegebedürftige können Pflegedienstangestellte, von denen sie zuhause betreut werden, zu Erben einsetzen. § 14 HeimG ist nicht analog anwendbar. |
| Frist entscheidet
| | Eventuelle Ansprüche auf Überstundenvergütung sind verwirkt, wenn ein Arbeitnehmer die monatlichen Abrechnungen akzeptiert und erst zehn Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Vergütung weiterer Überstunden fordert. |
| Versicherer haftet
| | Verursacht ein Zivildienstleistender mit dem Dienstfahrzeug schuldhaft einen Unfall, haftet der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer für den gesamten Schaden. |
| Hilfe zur Haushaltsfortführung
| | Neben der Hilfe zur Pflege besteht für die Versorgung anderer Haushaltsangehöriger ein Anspruch auf Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 70 BSHG |
| Erstattung für Verhinderungspflege
| | Schuldet die Pflegekasse aus dem Versicherungsvertrag die Übernahme der Kosten einer notwendigen Ersatz- beziehungsweise Verhinderungspflege, so ergibt sich aus § 9 SGB XI keine Beschränkung auf einen Tageshöchstsatz von 100 Mark (51, 13 Euro).
Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Mai 2000, Az.: B 3 P 8/99 R
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| Einreibungen und Verbände
| | Handelt es sich bei Einreibungen und der Versorgung mit Verbänden um krankheitsspezifische und vom behandelnden Arzt verordnete Pflegemaßnahmen, so sind sie als Maßnahmen der Behandlungspflege im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB V zu qualifizieren. |
| Besteuerung von Gutachten
| | Umsätze, die ein Krankenpfleger aus der für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung durchgeführten Begutachtung zur Feststellung von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit erwirtschaftet, unterliegen nicht den Steuerbefreiungen der §§ 4 Nr. 14, Nr. 15 a) oder Nr. 16 d) oder e) UstG. |
| Hörgerät als Eingliederungshilfe
| | Die Tatsache, dass ein Hörgerät zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählt und von daher auch Gegenstand der Krankenhilfe gemäß § 37 BSHG sein kann, steht einem Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §§ 39, 40 Abs. 1 Nr. 2 BSHG nicht entgegen.
Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 28. September 2000, Az.: A 6 104/99 |
| Leistung beweisen
| | Das pauschale Bestreiten eines Pflegebedürftigen, die vom Pflegedienst in Rechnung gestellten Leistungen seien nicht erbracht worden, reicht nicht aus, wenn seitens des Pflegedienstes Tätigkeitsnachweise vorgelegt werden. Landgericht Duisburg Urteil vom 21. August 1997, Az.: 8 O 222/96 |
| Haarewaschen ist Grundpflege
| | Das Haarewaschen ist eine berücksichtigungsfähige Maßnahme der Grundpflege nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 SGB XI, da es als Bestandteil der Verrichtung Waschen/Duschen/Baden anzusehen ist. Bundessozialgericht, Urteil vom 31. August 2000, Az.: B 3 P 14/99 R |
| Hilfebedarf beim Treppensteigen
| | Treppensteigen gehört nur dann zum Grundpflegebedarf im Sinne von § 14 Abs. 4 SGB XI, wenn ein Zusammenhang mit den anderen Verrichtungen der Grundpflege besteht.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2000, Az: L 16 P 14/00 |
| Nicht immer bindend
| | Die Bindungswirkung des § 68a BSHG greift nicht ein, soweit die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit mit Rückwirkung und damit nach Maßgabe des § 5 BSHG für vergangene Zeitabschnitte erfolgt.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 2000, Az: 22 A 5487/99 |
| Pflege auch nachts
| | Ein Pflegebedarf rund um die Uhr, auch nachts ist gegeben, wenn grundsätzlich jede Nacht, also zwischen 22 Uhr und sechs Uhr, Hilfeleistung für zumindest eine der in § 14 IV Nr. 1 bis 3 SGB XI aufgeführten Verrichtungen objektiv erforderlich ist.
Bundessozialgericht Urteil vom 17. Mai 2000, Az: B 3 P 20/99 R |
| Pflege auch nachts
| | Ein Pflegebedarf rund um die Uhr, auch nachts ist gegeben, wenn grundsätzlich jede Nacht, also zwischen 22 Uhr und sechs Uhr, Hilfeleistung für zumindest eine der in § 14 IV Nr. 1 bis 3 SGB XI aufgeführten Verrichtungen objektiv erforderlich ist.
Bundessozialgericht Urteil vom 17. Mai 2000, Az: B 3 P 20/99 R |
| Kein Rechtsverhältnis
| | Zwischen einem ambulanten Pflegedienst und dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen besteht kein konkretes Rechtsverhältnis im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 25. August 2000, Az: L 11 B 39/00 KA |
| Anrechnung von Pflegegeld auf Haftpflicht
| | Dem Übergang des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers auf den Sozialversicherungsträger kann das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X entgegenstehen, so dass Leistungen der Pflegeversicherung nicht auf den Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung anzurechnen sind. |
| Anspruch auf Sozialhilfe neben Bezug von Pflegesachleistungen
| | Erhält ein Pflegebedürftiger den Höchstsatz seiner Pflegestufe II für Pflegesachleistungen nach § 36 Abs. 3 SGB XI, so schließt dieses einen weitergehenden Anspruch gemäß § 69 b Abs. 1 Satz 2 BSHG auf Übernahme der angemessenen Kosten für eine erforderliche Pflegekraft nicht aus.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Juni 2000, Az.: 5 C 34.99 |
| Kostenersatz bei Pflege durch Erben
| | § 92c Abs. 3 Nr. 2 BSHG ist dann analog anzuwenden, wenn es zwar am Tatbestandsmerkmal der häuslichen Gemeinschaft fehlt, die Pflegeperson aber die zusätzlichen Strapazen auf sich nimmt, die mit der Entfernung zwischen Pflegeort und dem Aufenthaltsort der Pflegeperson verbunden sind.
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 26. November 1998, Az.: 1 UE 1276/95
§ 92c Abs. 3 Nr. 2 BSHG ist dann analog anzuwenden, wenn es zwar am Tatbestandsmerkmal der häuslichen Gemeinschaft fehlt, die Pflegeperson aber die zusätzlichen Strapazen auf sich nimmt, die mit der Entfernung zwischen Pflegeort und dem Aufenthaltsort der Pflegeperson verbunden sind.
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 26. November 1998, Az.: 1 UE 1276/95 |
| Ruhen des Anspruchs auf Pflegegeld
| | Bezieht ein Pflegegeldberechtiger bereits Entschädigungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach dem Bundesversorgungsgesetz, ruht der Anspruch auf Pflegegeld nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 SGB XI auch dann, wenn keine völlige inhaltliche Deckungsgleichheit der Leistungen vorliegt.
Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Mai 2000, Az.: B 3 P 5 /99 R |
| Verweisung auf stationäre Betreuung
| | Ambulante Hilfe darf nicht gewährt werden, wenn eine geeignete stationäre Hilfe zumutbar und eine ambulante Hilfe mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 11. April 2000, Az.: 7 S 2942/99 |
| Versorgung eines zuckerkranken Kindes
| | Der bei der Versorgung eines zuckerkranken Kindes bestehende vermehrte Aufwand bei der Nahrungsverabreichung sowie der durch Vorbereiten, Mischen und Setzen der Insulinspritze entstehende Mehraufwand begründen noch keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 1999, Az.: B 3 P 5/98 R |
| Einbau eines Innen- und Außentreppenlifts
| | Eine Maßnahme gemäß. § 40 IV SGB XI stellen alle Einzelmaßnahmen dar, die in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund des objektiven Pflegebedarfs zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes notwendig sind.
Bundessozialgericht, Urteil vom 3.November 1999, Az.: 3 P 6/99 R |
| Krankenkasse bezahlt Kompressionsstrümpfe
| | Die Kosten für das Anziehen von Kompressionsstrümpfen als Tätigkeit der Behandlungspflege im Sinne des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB V sind von der Krankenkasse zu übernehmen. |
| Steuerpflicht von Pflegeleistungen
| | Bedient sich der Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes der Mithilfe von Pflegekräften, so kommt es für die Frage, ob eine Steuerbefreiung für die Leistungen der Behandlungspflege vorliegt, maßgeblich darauf an, ob der Pflegedienstbetreiber freiberuflich, das heißt leitend und eigenverantwortlich tätig wird. |
| Den Kunden Arbeitsplatzwechsel mitteilen
| | Will ein Arbeitnehmer in den Dienst eines anderen Arbeitgebers treten, ist er - bei Nichtbestehen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes - berechtigt, den Kunden seines derzeitigen Arbeitgebers den beabsichtigten Arbeitsplatzwechsel mitzuteilen. |
| Mieter darf Lift einbauen
| | Ein Mieter darf auf eigene Kosten einen Lift einbauen, um seiner querschnittsgelähmten Lebensgefährtin den Zugang zu der im zweiten Obergeschoss gelegenen gemeinsamen Wohnung zu erleichtern. |
| Pflege erfolgt nicht zur Einkommenserzielung
| | Die Aufnahme eines pflegebedürftigen Angehörigen in den eigenen Haushalt gegen eine monatliche Zahlung erfüllt nicht die Voraussetzungen des Erzielens von Einkünften im Sinne des §22 Einkommensteuergesetz. |
| Kein Vergütungsanspruch
| | Ein Pflegebedürftiger, der wegen Demenz geschäftsunfähig ist, kann auch seine Ehefrau nicht wirksam zum Abschluss eines Vertrages mit einem Pflegedienst bevollmächtigen. |
| Qualifikation nachweisen
| | Auch im Rahmen der privaten Pflegeversicherung besteht nur dann ein Anspruch nach dem erhöhten Leistungsrahmen des § 36 Abs. 3 SGB XI, wenn die Pflege durch Pflegekräfte erbracht wird, deren vom Gesetz vorgegebene Qualifikation gegenüber dem Versicherer nachgewiesen wird. |
| Kein Nachteil für Private
| | Private Pflegedienste können für die von ihnen erbrachten Leistungen der Häuslichen Krankenpflege die gleichen Vergütungssätze wie Sozialstationen beanspruchen. |
| Inhaber macht sich strafbar
| | Trifft ein Pflegedienstinhaber seine Patientin mehrfach nicht in ihrer Wohnung an und unterlässt es, die Wohnung öffnen zu lassen, um sich zu überzeugen, dass ihr nichts passiert ist, kann er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. |
| Elektrischer Rollladen ist kein Pflegehilfsmittel
| | Elektrische Rollläden in einem Haus sind keine Pflegehilfsmittel und können als Ermessensleistung auch nur dann bezuschusst werden, wenn sie durchschnittliche Anforderungen an die Wohnungsausstattung nicht übersteigen. |
| Vergütungsanspruch ist verjährt
| | Der Anspruch auf Vergütung von Leistungen der Häuslichen Pflege beträgt zwei Jahre, wobei die Verjährungsfrist am Ende des Jahres beginnt, in welchem der Anspruch entstanden ist. |
| BSHG
| | Haushaltshilfe als Teil der Pflege |
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